Jagd erhält Wild

Interview zu 30 Jahren Vogelrichtlinie

Vor 30 Jahren wurde die Vogelrichtlinie von den damaligen EU-Mitgliedern als verbindliches Instrument für den Schutz der Vögel angenommen. Die Europäische Rechtsakademie (ERA) veranstaltete aus diesem Anlass gemeinsam mit Birdlife und der FACE im April eine Tagung in Trier, Deutschland. Offensichtlich wurde, dass es bei der Interpretation und Anwendung der Richtlinie zu Missverständnissen gekommen ist.
CR, cv.jpg © FaceGrößer In einem Interview mit Christine Rupprechter- Rödlach und Johan Svalby von der FACE (Zusammenschluss der Verbände für Jagd- und Wildtiererhaltung der EU) werden Ergebnisse der Tagung für das künftige Verhältnis zwischen Jagd und Vogelschutz erläutert. Die FACE ist eine internationale gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation, die im Interesse von über 7 Mio. Jägern agiert.

St. Hubertus: Wie ist die Jagd im Verhältnis zum Vogelschutz grundsätzlich positioniert? Wie anerkannt ist etwa das Prinzip einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung von wildlebenden Vogelarten auf der europäischen Ebene?

FACE: Gleich vorweg müssen wir den Begriff "Vogelschutz" bestimmen, da die Bedeutung von "Schutz" in diesem Kontext irreführend ist. So wird im Deutschen fälschlicherweise oftmals von der "Vogelschutz- Richtlinie" gesprochen, die eine ungenaue Übersetzung der Originalversion "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" ist. Weder in der englischen noch in der französischen Version ist von Schutz einzelner Vögel, sondern vielmehr von der Erhaltung von Vogelpopulationen die Rede. Dies geht aus der Präambel der Richtlinie und aus ihrem offiziellen Namen hervor. Der Genauigkeit halber ist von der "Vogel- Richtlinie" zu sprechen. Was die Position der Jagd in Bezug auf die Erhaltung von Vögeln betrifft, ist klar, dass die nachhaltige Jagd auch zur Erhaltung von bedrohten Tierpopulationen beiträgt. Diese Tatsache wird auch von allen großen internationalen Wildtier-Erhaltungsorganisationen wie der WeltnaturschutzunionIUCN und dem Internationalen Jagdrat CIC anerkannt, aber auch vom Europarat und der EU. Folglich ist es verständlich, dass der Vertreter der Europäischen Kommission im Rahmen der ERA-Konferenz die wichtige Rolle der Jagd im Natura- 2000-Netzwerk bestätigt hat. Sowohl in der Vogel-Richtlinie als auch der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird die Jagd als eine Form nachhaltiger Nutzung anerkannt.

St. Hubertus: Welche Grundsätze lassen sich in den 30 Jahren der Vogelrichtlinie für die Jagdausübung herauslesen? Was hat die europäische Rechtssprechung an der Jagd verändert, und wo bestehen aus Sicht der Tagungsteilnehmer noch Unklarheiten?

FACE: Das spezielle Charakteristikum der Vogelrichtlinie betrifft das System der positiven Listung von Arten. Statt einer Aufzählung von Arten, die als schutzbedürftig betrachtet werden – wie in der FFH-Richtlinie oder der Berner Konvention des Europarates – wird ein generelles Schutzsystem mit jagdbaren Ausnahmen eingeführt. Arten, die in Annex II aufgelistet sind, können unter verschiedenen Bedingungen bejagt werden. Ist eine Art nicht dort aufgelistet, ist eine Ausnahme für die generellen Verbote nur möglich, wenn die Erforderungen für Ausnahmen in Artikel 9 erfüllt sind. Was das Natura-2000-Netzwerk betrifft, so sehen diese Gebiete keine generellen Bestimmungen über die Jagd vor. Im Gegenteil, die Kommission hat bestätigt, dass die Jagd eine wichtige Rolle im Natura-2000-Netzwerk spielt. Vor diesem Hintergrund haben viele Delegierte auf der ERA-Konferenz ihre Bedenken über die manchmal sehr strenge Auslegungdes Europäischen Gerichtshofes (EUGH) zu einigen Bestimmungen zum Ausdruck gebracht. Der belgische Anwalt Bouckaert hat in seiner Präsentation bestätigt, dass der EUGH die Bedeutungen von "Erhaltung" und "Schutz" vermischt hat.

St. Hubertus: In der Rechtssprechung des EUGH zur Vogelrichtlinie wird oft auf Expertengutachten und wissenschaftliche Arbeiten verwiesen. Welche Bedeutung hat der Stand des Wissens, und welche Folgerungen ergeben sich daraus insbesondere für die mit dem Jagdgesetzvollzug betrauten Institutionen?

FACE: Die Rolle der Wissenschaft ist ein zentrales Thema für uns Jäger und sollte gemeinsam mit der Ökologie das Herzstück der Interpretation der Vogelrichtlinie darstellen. Das Fallrecht zeigt an, dass wissenschaftliches Material etwa für die Bestimmung von Jagdzeiten verwendet werden sollte. Gerade in diesem Punkt kam auf der ERA-Konferenz viel Skepsis gegenüber der Neigung des EUGH auf, der manchmal alte und widersprüchliche Berichte wiederverwende. Was die Auswirkungen auf die Behörden der Mitgliedsstaaten betrifft, muss festgestellt werden, dass diese ähnliche Schwierigkeiten wie die Europäische Kommission haben, ihre Entscheidungen auf eine verlässliche gründliche und angemessene Wissenschaft zu stützen, indem die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität berücksichtigt werden. So kann ein Mitgliedsstaat in einem bestimmten Fall zu einer anderen Entscheidung kommen als die Kommission oder der EUGH.

St. Hubertus: Die Vogelrichtlinie wurde in den 30 Jahren ihres Bestehens kaum verändert. Aus einer Europäischen Union (EU) mit neun ist inzwischen eine mit 27 Mitgliedern geworden. Damit haben sich erhebliche Änderungen im Erhaltungszustand der geschützten Arten und in den betroffenen Wildlebensräumen ergeben. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Svalby-Johan.jpg © FaceGrößer FACE: Das ist in der Tat der Fall. Mit einigen Ausnahmen von rein technischen Änderungsanträgen und Änderungen in den Anhängen wurde die Richtlinie in 30 Jahren nicht verändert. Es kommt unvermeidbar zu Umsetzungsproblemen, wenn statisches Recht mit der dynamischen Natur zu tun hat. Nehmen wir das Beispiel Klimawandel. Was wissen wir über die Schutzgebiete, wenn die dort unter Schutz gestellten Arten aufgrund des Klimawandels weiterwandern? Welchen pragmatischen Ansatz wählen wir in dieser Hinsicht bei Bewegungen von Zugvögeln? Darüber hinaus geht die Tendenz in Richtung weiterer Listung, anstatt mögliche Kürzungen zu überdenken. So hat sich beispielsweise die Zahl der Schutzgebiete seit der Annahme der Richtlinie von 74 auf 193 mehr als verdoppelt. Dabei sind manche Arten, die vor der Erweiterung der Union rar eingestuft waren, aufgrund der neuen geografischen Situation mehr als ausreichend vorhanden. Nichtsdestotrotz sind sie noch in Annex I gelistet, als ob sie sehr selten wären.

St. Hubertus: Wo besteht Handlungsbedarf auf europäischer oder nationalstaatlicher Ebene?

FACE: Ein wichtiger Punkt ist hier die Auslegung des EUGH, der die Vogelrichtliniezu streng auslegt, vor allem was die nachhaltige Nutzung von Wildvögeln betrifft. Insbesondere hat es der EUGH versäumt, die soziokulturelle Vielfalt einer EU-27 zu berücksichtigen. Darüber hinaus basiert die Implementierung der Richtlinie auf Daten, die nicht immer überprüft wurden. Hier muss ein pragmatischerer Zugang in Richtung Wildtiererhaltung erfolgen, der auf wissenschaftlichem Material basiert. Ein weiterer Punkt ist das Kriterium der "anderen zufriedenstellenden Lösung", um eine Ausnahme für die Bejagung einer kleinen Anzahl an Vögeln unter Artikel 9 zu bekommen. In diesem Fall sollte die Frühjahrsjagd im Sinne der Zielsetzung der Ausnahmeregelung ausgelegt werden und nicht zur Erzielung eines unantastbaren Vogelschutzes. Andernfalls könnte es zur absurden Situation kommen, dass Mitgliedsstaaten zwar die Erlaubnis hätten, eine Ausnahme von den Bestimmungen für die Frühlingsjagd zu bekommen, aber nur unter der Bedingung, dass sie diese Art der Bejagung unterlassen. Die österreichische Situation bei der Bejagung des Auerhahnes ist sehr lehrreich, weil sie zeigt, dass die Fortführung einer Bejagung für die Erhaltung der betroffenen Populationen sogar besser sein kann. Es liegt an den EU-Mitgliedsstaaten, diese Ausnahmen zu beanspruchen. Sie benötigen dafür im Voraus von der Kommission keine Erlaubnis. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip fixieren die Mitgliedsstaaten ihre Jagdzeiten im Einklang mit den biologischen Prinzipien der Richtlinie.

St. Hubertus: Wo sind die Jäger gefordert, ihre Positionen zu schärfen und wo eventuell die Praxis der Jagdausübung zu ändern?

FACE: Jäger sind aktiv in das Management von Vogelarten und Habitaten einbezogen, kennen Flora und Fauna sowie deren Veränderungen bestens. In den vergangenen Jahren hat die europäische Jägerschaft proaktive Kooperationen mit politischen Institutionen und anderen Organisationen gesucht, anstatt auf Konfrontation zu gehen. Nehmen wir die "Sustainable Hunting Initiative" (Initiative Nachhaltige Jagd), die auf die Erhaltung und nachhaltige Verwendung der Wildvögel abzielt. Die Initiative steht für einen konstruktiven Dialog zwischen politischen Institutionen, FACE und BirdLife International.Auf europäischer Ebene sind wir auch beitragende Interessenvertreter, wenn es um das Aufhalten des Verlustes der Artenvielfalt bis 2010, um bleifreie Munition in Feuchtgebieten oder um den Klimawandel geht. Die ERA-Konferenz hat bewiesen, dass die Jagd ein positives Image besitzt. Die Europäische Kommission hat die Jagd als wichtigen Faktor bei der Erhaltung von Vögeln erachtet. Es waren eher landwirtschaftliche Praktiken, die als Probleme für den Rückgang von Populationen genannt wurden. Es ist auch im Interesse der Jäger, diese Probleme anzugehen, denn ohne Vögel wird es keine Jagd auf diese geben. Was wir weiter tun müssen, ist, der Öffentlichkeit zu erklären, warum und wie Jagdpraktiken für einen besseren Erhaltungszustand von Arten beitragen. Wir brauchen auch fundierte Streckendaten. Diese sind essenziell zur Verbesserung des Wissens über die Interaktion zwischen Jagdaktivitäten und Wildtierpopulationen. Das ist wichtig, damit die Jagd auch weiterhin als bedeutender Teil der nachhaltigen Verwendung von natürlichen Ressourcen gesehen wird.

St. Hubertus: Frau Rupprechter-Rödlach, Herr Svalby, vielen Dank für das Gespräch!
04.03.2010 08:00

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